Der Senat der Universität bestellt eine ständige Kommission zur Untersuchung des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Kommission besteht aus acht Mitgliedern, und zwar aus fünf Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren, von denen je eine oder einer aus den Bereichen Naturwissenschaften, Geisteswissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften und Medizin kommen, sowie einer akademischen Mitarbeiterin oder einem akademischen Mitarbeiter und einem Mitglied aus der Gruppe der Studierenden. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter. Die Ombudsperson und die stellvertretende Ombudsperson gehören der Kommission mit beratender Stimme an. Ferner gehört der Kommission ein externes Mitglied an, das die Befähigung zum Richteramt hat und vom Senat für die Dauer von 3 Jahren bestellt wird. Die Kommission kann andere Mitglieder der Universität mit beratender Stimme hinzuziehen.
Stimmberechtigte Mitglieder
- Univ.-Prof. Dr. Karsten Schneider, FB 03 (Vorsitzender der Kommission)
- Niklas Spahr
- Prof. Dr. Walburgis Brenner, FB 04
Stellvertretende Mitglieder
- Univ.-Prof. Dr. Elke Gurlit, FB 03
- Miene Waziri
- Dr. Annette Schmitt, FB 02
Externes Mitglied
- Birgit Nennstiel, Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz
Beratende Mitglieder
- Univ.-Prof. Dr. Alfred Hornung, FB 05
- Univ.-Prof. Dr. Hans Zischler, FB 10