Ombudsperson für die Wissenschaft

Alle Mitglieder der Johannes Gutenberg-Universität Mainz können sich in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis oder wissenschaftlichen Fehlverhaltens an die Ombudsperson wenden. Sie haben Anspruch darauf, die Ombudsperson innerhalb kurzer Frist zu sprechen. Im Falle der Befangenheit oder der Verhinderung steht ein/e Stellvertreter/in zur Verfügung.

Die Ombudsperson prüft Vorwürfe auf Korrektheit und Bedeutung im Hinblick auf Möglichkeiten, die Vorwürfe auszuräumen. Wenn dies nicht gelingt, leitet er den Vorgang für ein förmliches Untersuchungsverfahren an die zuständige Kommission des Senats weiter.

Die Ombudsperson berät auch alle Personen, insbesondere Nachwuchswissenschaftler/innen und Studierende, die unverschuldet in einen Vorgang wissenschaftlichen Fehlverhaltens verwickelt wurden, in Bezug auf eine Absicherung ihrer persönlichen und wissenschaftlichen Integrität.

Am besten erreichen Sie die Ombudsperson per E-Mail.