Technologietransfer

Die Abteilung Forschung und Technologietransfer leistet aktive Unterstützung bei Kooperationsvorhaben der JGU mit Unternehmen sowie bei der Verwertung schutzrechtsfähiger wissenschaftlicher Ergebnisse. Wichtige Dokumente zum Thema Technologietransfer finden Sie im Downloadcenter.

Erfindungen und Patente

Erfinder und Erfinderinnen an der Hochschule sind aufgrund des Arbeitnehmererfindergesetzes verpflichtet, die Erfindung ihrem Dienstherren, also der Universität, zu melden. Das Recht zur Anmeldung und Verwertung von Erfindungen liegt bei der Hochschule. Natürlich liegen damit auch die Pflichten, wie Patentanmeldung und Finanzierung der Anmeldung, bei der Hochschule. Bitte nutzen Sie für die Meldung über eine getätigte Erfindung den zur Verfügung gestellten Vordruck (s. unter Downloads sowie im Downloadcenter) und senden Sie die Erfindungsmeldung per Hauspost an den Technologietransfer. Innerhalb von maximal vier Monaten erhalten sie dann eine schriftliche Mitteilung, ob die Universität die Erfindung beansprucht oder freigibt.

Kooperationen mit Unternehmen und andere Partnern außerhalb der Wissenschaft

Die Abteilung Forschung und Technologietransfer ist zentrale Ansprechpartnerin für Unternehmen und andere Kooperationspartner außerhalb der Wissenschaft. Zu den Aufgaben des Technologietransfers zählen das Führen von Kooperationsverhandlungen sowie die Mitwirkung bei Vertragsverhandlungen und -formulierungen. Hierzu gehört insbesondere die inhaltliche und rechtliche Prüfung von Forschungsverträgen/-vereinbarungen wie z.B. F&E-Aufträgen, Verbundprojekten, Geheimhaltungsvereinbarungen, Materialüberlassungsvereinbarungen (MTA) sowie die Beratung zu Rechten am geistigen Eigentum (Altschutzrechte, Neuschutzrechte, Erfindungen). Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Stabsstelle Rechtsangelegenheiten.

Alle Verträge und Vereinbarungen, die mit Drittmittelgebern abgeschlossen werden, sind vom Präsidenten der Universität zu unterzeichnen. Da die Prüfung der Verträgen grundsätzlich einige Zeit in Anspruch nimmt, nehmen Sie bitte möglichst frühzeitig vor Vertragsbeginn Kontakt mit der Abteilung Forschung und Technologietransfer auf. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass für eventuelle Verhandlungen der Vertragsentwürfe ein zusätzliches Zeitintervall eingeplant werden muss. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Abgrenzung von nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten (s. unter Downloads sowie im Downloadcenter).