Förderung der Drittmittelaktivität

Durch die Förderung der Drittmittelaktivität mit internen Finanzmitteln möchte die Johannes Gutenberg-Universität Mainz das Drittmittelvolumen steigern und die bereits vorhandene drittmittelfinanzierte Forschung unterstützen.

In der Projektvorphase kann dies durch eine Anschubfinanzierung für Einzelforschungsprojekte oder für kooperative Forschungsprojekte (nur wenn bereits zur Vollantragsstellung aufgefordert) geschehen mit dem Ziel, kurz- bis mittelfristig eine Drittmittelfinanzierung des Projekts zu sichern.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne vor Einreichung Ihres Antrages an das Team der Stufe I.

Weitere Informationen zu Förderhöhen, Laufzeiten und förderbaren Kosten entnehmen Sie bitte unserer Übersicht der Förderlinien und den Hinweisen im Antragsformular im Downloadbereich.

 

Anschubfinanzierung für Einzelvorhaben:

Ab sofort haben Forschende in einer frühen Karrierephase der Wissenschaft die Möglichkeit, einen Antrag auf Anschubfinanzierung für drittmittelgeförderte Forschungsvorhaben zu stellen. Damit möchten wir auch künftig gezielt Anreize schaffen, innovative Forschungsideen zu entwickeln, eigene Drittmittelvorhaben einzuwerben und den Aufbau einer eigenständigen wissenschaftlichen Karriere zu unterstützen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • promovierte Wissenschaftler:innen der JGU bis zu zehn Jahre nach der Promotion (R2/R3); Erziehungs-/Pflegezeiten, Zeiten längerer bzw. chronischer Krankheit werden entsprechend berücksichtigt (siehe auch: Wichtige Hinweise). Referenzzeitpunkt ist der Tag der Disputation.
  • Juniorgruppenleiter:innen der JGU (R3)
  • W1-Professor:innen / W1-Tenure Track-Professor:innen der JGU (R3)

 Wer ist von der Antragstellung ausgeschlossen?

  • aktuelle sowie ehemalige Teilnehmende koordinierter Programme mit ECR-Komponente (z.B. SFB, GRK, Mini-Graduiertenkollegs, Forschungsgruppe, MSCA-Doctoral Networks)
  • Mitarbeitende außeruniversitärer Einrichtungen (z.B. MPI, HIM, IMB)
  • Angehörige der Universitätsmedizin Mainz

 

Anschubfinanzierung für Verbundvorhaben:

Die Anschubfinanzierung für Verbundvorhaben unterstützt Forschende der JGU bei der Vorbereitung aussichtsreicher Drittmittelanträge für nationale und internationale Verbundprojekte (z.B. Sonderforschungsbereiche, SFB/Transregios, Graduiertenkollegs oder vergleichbare Förderformate). Ziel ist es, optimale Voraussetzungen für die Entwicklung eines wissenschaftlich exzellenten und wettbewerbsfähigen Förderantrags zu schaffen und die Erfolgsaussichten im Begutachtungsverfahren zu erhöhen.

Anschubfinanzierungen werden ausschließlich nach erfolgter Aufforderung zur Vollantragstellung durch den jeweiligen Fördermittelgeber gewährt. Ausnahmen bilden hierbei einstufige Förderformate der EU (s.u.). Anschubfinanzierungen für EU-Verbundprojekte erfordern aufgrund des in der Regel einstufigen Verfahrens eine persönliche Beratung mit dem EU-Office im Referat Forschungsförderung. E-Mail-Kontakt: EU-Office.

DFG-(Kolleg-)Forschungsgruppen und DFG-Paketanträge erhalten keine Anschubfinanzierung.

Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung einer Anschubfinanzierung.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Forschende der JGU ab Dienststellung W2

Wer ist von der Antragstellung ausgeschlossen?

  • Mitarbeitende außeruniversitärer Einrichtungen (z.B. MPI, HIM, IMB, etc.)
  • Angehörige der Universitätsmedizin Mainz