WICHTIGER HINWEIS
Aktuelle Überarbeitung der Förderangebote der Inneruniversitären Forschungsförderung (Stufe I)
Die Förderangebote der inneruniversitären Forschungsförderung (Stufe I) werden derzeit strategisch weiterentwickelt und grundlegend überarbeitet.
Im Rahmen dieser Neuausrichtung werden die bestehenden Förderstrukturen neu ausgestaltet. Aufgrund notwendiger budgetärer Anpassungen stehen die Förderlinien
- „Förderung der Drittmittelaktivität“ sowie
- „Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen“
bis auf Weiteres in ihrer bisherigen Form nicht zur Verfügung.
Die JGU arbeitet derzeit an einer zukünftigen Ausgestaltung der inneruniversitären Forschungsförderung. Dabei ist es ein wichtiges Anliegen, auch weiterhin insbesondere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen gezielt zu unterstützen und geeignete Fördermöglichkeiten zur Entwicklung eigener Forschungsvorhaben anzubieten.
Diese Informationen gelten NICHT für Angehörige der Universitätsmedizin. Diese informieren sich bitte auf der Homepage des dortigen Ressorts Forschung und Lehre.
Anträge auf rückwirkende Förderung werden nicht bearbeitet, bitte stellen Sie diese Anträge vorab.
Antragsschluss: 15.11.2026
Bitte reichen Sie bei Projektfinanzierungen unbedingt eine Kopie des Antrags zeitgleich beim zuständigen Dekanat ein.
Bei Anträgen, bei denen der Fachbereich z.B. durch die Übernahme von Lehrverpflichtungen involviert ist, ist eine Abstimmung mit dem Dekanat im Vorfeld der Antragstellung unabdingbar und führt bei Unterlassung zu einer verzögerten Bearbeitung des Antrags bzw. zum Verfahrensausschluss.
Bei Antragstellung im Themenfeld eines Potentialbereiches oder Profilbereiches der Johannes Gutenberg-Universität ist dem Antrag aus Gründen der Transparenz eine Erklärung beizufügen, inwieweit eine Kofinanzierung durch die entsprechenden Bereiche möglich ist. Beachten Sie hier bitte das entsprechende Feld auf dem Antragsformular. Eine fehlende Kofinanzierung verschlechtert nicht die Förderchancen des Projekts in der Stufe I.
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzierung von Bewirtungskosten aus Stufe I nicht zulässig ist.
- Des Weiteren werden keine reinen Habilitationsprojekte oder Publikationen gefördert.
- Im Falle einer Bewilligung führt im Sinne eines zügigen Mittelabrufs eine Verzögerung des Projektstarts um mehr als sechs Monate ohne ausreichende Begründung ggf. zur Rückforderung der noch nicht verausgabten Mittel.
- Finanzielle Unterstützung von Exkursionen kann weiterhin über das Referat FIN 3 (Frau Krick) beantragt werden.
Ihr Kontakt:
Ihr Kontakt an der Universitätsmedizin Mainz:
Inneruniversitäre Forschungsförderung Stufe I
Tel +49 6131 17-9948
Homepage der Inneruniversitären Forschungsförderung der UM