Inneruniversitäre Forschungsförderung

Zuschüsse für Reisen zu internationalen Tagungen und Anträge zur Chancengleichheit können sowohl von Promovierenden als auch von promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitenden beantragt werden.
Förderungen der Drittmittelaktivität sind ausschließlich promovierten Wissenschaftler:innen zugänglich. Weitere Informationen zur Förderung während der Promotion finden Sie im Portal Wissenschaftlicher Nachwuchs.

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz fördert eine große Bandbreite an internen Forschungsprojekten und -initiativen. Insgesamt stehen im Antragsverfahren zu den jeweiligen Förderlinien etwa 2,2 Mio. € zur Verfügung. Zentrale Ziele der Grundförderung aus Haushaltsmitteln der Hochschule sind:

  • die Stärkung der Profilschwerpunkte und Identifikation neuer zukunftsweisender Forschungsfelder innerhalb der Johannes Gutenberg-Universität
  • die Steigerung des Drittmittelvolumens
  • die Erhöhung der Attraktivität der Universität für den wissenschaftlichen Nachwuchs
  • die Erhöhung des Anteils an Wissenschaftlerinnen
  • die Verbesserung der internationalen Vernetzung und Sichtbarkeit der Johannes Gutenberg-Universität

Individuelle Beratung und Unterstützung bieten dabei die Mitarbeitenden der Abteilung Forschung und Technologietransfer. Eine Übersicht über die Förderlinien sowie die Vorlage für das Antragsformular und weitere wichtige Informationen und Hinweise zur Antragstellung und zum Auswahlverfahren finden Sie im Downloadcenter. Bitte lesen Sie diese Informationen gründlich, um unnötige Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.

                        Die Einreichungsfrist für Anträge auf inneruniversitäre Forschungsförderung                             für alle Förderlinien war bis zum 15.11.2024 möglich; ab dem 01.01.2025 ist eine Antragstellung wieder möglich.      

Diese Termine gelten NICHT für die Universitätsmedizin. Deren Angehörige informieren sich bitte auf der Homepage des dortigen Ressorts Forschung und Lehre.

Anträge auf rückwirkende Förderung werden nicht bearbeitet, bitte stellen Sie diese Anträge vorab. Dies gilt durchgehend, aber explizit auch für beispielsweise Konferenzen im Dezember.

Bitte reichen Sie bei Projektfinanzierungen unbedingt eine Kopie des Antrags zeitgleich beim zuständigen Dekanat ein.

Bei Anträgen, bei denen der Fachbereich z.B. durch die Übernahme von Lehrverpflichtungen involviert ist, ist eine Abstimmung mit dem Dekanat im Vorfeld der Antragstellung unabdingbar und führt bei Unterlassung zu einer verzögerten Bearbeitung des Antrags bzw. zum Verfahrensausschluss.

Bei Antragstellung im Themenfeld eines Potentialbereiches oder Profilbereiches der Johannes Gutenberg-Universität ist dem Antrag aus Gründen der Transparenz eine Erklärung beizufügen, inwieweit eine Kofinanzierung durch die entsprechenden Bereiche möglich ist. Beachten Sie hier bitte das entsprechende Feld auf dem Antragsformular. Eine fehlende Kofinanzierung verschlechtert nicht die Förderchancen des Projekts in der Stufe I.

  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzierung von Bewirtungskosten aus Stufe I nicht zulässig ist.
  • Des Weiteren werden keine reinen Habilitationsprojekte oder Publikationen gefördert.
  • Im Falle einer Bewilligung führt im Sinne eines zügigen Mittelabrufs eine Verzögerung des Projektstarts um mehr als sechs Monate ohne ausreichende Begründung ggf. zur Rückforderung der noch nicht verausgabten Mittel.
  • Finanzielle Unterstützung von Exkursionen kann weiterhin über das Referat FIN 3 (Frau Krick) beantragt werden.

Ihr Kontakt:

Dr. Sabine Lauderbach
Inneruniversitäre Forschungsförderung (Stufe I)
Tel. +49 6131 39-37245
E-Mail

Ihr Kontakt an der Universitätsmedizin Mainz:

Dr. Angela Clement
Inneruniversitäre Forschungsförderung Stufe I
Tel +49 6131 17-9948
E-Mail
Homepage der Inneruniversitären Forschungsförderung der UM