Kooperationen mit Unternehmen

In diesem Bereich unterstützt Sie die Abteilung Forschung und Technologietransfer durch Beratung und Mitarbeit bei der Vertragsgestaltung im Rahmen von F&E-Projekten mit der Industrie. Hierzu gehört insbesondere die inhaltliche und rechtliche (in Zusammenarbeit mit der Abteilung Rechtsangelegenheiten) Prüfung von Forschungsverträgen/-vereinbarungen wie z.B. F&E-Aufträgen, Verbundprojekten, Geheimhaltungsvereinbarungen, Materialüberlassungsvereinbarungen (MTA) sowie die Beratung zu Rechten am geistigen Eigentum (Altschutzrechte, Neuschutzrechte, Erfindungen).

Alle Verträge und Vereinbarungen, die mit Drittmittelgebern abgeschlossen werden, sind vom Präsidenten der Universität zu unterzeichnen Da die Prüfung der Verträgen grundsätzlich einige Zeit in Anspruch nimmt, bitten wir die Projektleiter und -leiterinnen darum, möglichst frühzeitig vor Vertragsbeginn mit der Abteilung Forschung und Technologietransfer Kontakt aufzunehmen. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass für eventuelle Verhandlungen der Vertragsentwürfe ein zusätzliches Zeitintervall eingeplant werden muss.