Bewerbung bis zum 05. Januar 2025 möglich!
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert mit dem EXIST-Women-Programm gründungsinteressierte Frauen, stärkt ihr Know-How sowie ihre Gründerinnenmentalitäten und bietet die Möglichkeit eines drei-monatigen Stipendiums.
Die JGU fördert in Kooperation mit der HS Mainz unter dem Projektnamen ScienceFee (Female Entrepreneurship Empowerment) acht gründungsinteressierte Frauen im Rahmen des Programms EXIST Women. Das Förderprogramm startet voraussichtlich im Februar 2025.
Das Förderprogramm: Während des 10-12-monatigen Coaching- und Mentoring-Programms im Zeitraum 2025 werden die Teilnehmerinnen insbesondere bei der Entwicklung ihrer Unternehmerinnenpersönlichkeit und der (Weiter-)entwicklung ihrer Gründungsidee unterstützt. Durch die Förderung sollen Frauen ermutigt werden, den Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit zu wagen. Die geförderten Frauen nehmen an Unterstützungs- und Fortbildungsmaßnahmen teil, vernetzen sich mit anderen EXIST-geförderten Frauen und tauschen sich regelmäßig mit einer unternehmerischen Mentorin mit Gründungserfahrung aus.
Ziel ist es, gemeinsam mit Coaches und Unterstützer:innen, die Gründungsidee der Teilnehmerinnen zu validieren und ein dafür geeignetes Geschäftsmodell zu entwickeln. Gemeinsam wird der Fahrplan für die nächsten Schritte in die Selbstständigkeit erarbeitet. Dazu gehören auch die Suche nach Mitgründer:innen sowie Fragen der Folgefinanzierung, z.B. über ein Gründungsförderungsprogramm wie das EXIST-Gründungsstipendium oder EXIST-Forschungstransfer.
Bei entsprechenden Voraussetzungen können die Frauen neben Sachmitteln ein drei-monatiges EXIST-Women-Stipendium erhalten: Monatlich 1000,- € für Studentinnen in der 2. Hälfte ihres Studiums. Monatlich 2000,- € für Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung. Monatlich 2500,- € für Absolventinnen. Monatlich 3000,- € für Promovierte. Bedingung für das optionale Stipendium ist, dass keine Nebentätigkeit von mehr als 20 Stunden/Woche ausgeübt wird.
In dieser Zeit können die Teilnehmerinnen ihre Geschäftsideen (weiter) entwickeln und z.B. auch einen Antrag für ein EXIST-Gründerstipendium ausarbeiten.
Wer wird gefördert? Frauen der JGU und der HS Mainz sowie gegebenenfalls anderer wissenschaftlicher Einrichtungen in Mainz werden gefördert: Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen, Studentinnen, die sich mindestens in der zweiten Hälfte ihres Bachelorstudiums befinden, sowie Frauen mit Berufsabschluss und Bezug zur Johannes Gutenberg-Universität Mainz bzw. zur Hochschule Mainz. Das Programm richtet sich vor allem an gründungsinteressierte Frauen, die noch am Anfang ihrer Ideenfindung oder Gründung stehen und den Grundstein ihres Vorhaben legen wollen, bis hin zur Ausarbeitung eines Business-Plans bzw. des weiteren Vorgehens (ggf. Finanzierung, Gründung des Unternehmens usw.)
Förderkriterien: Die Teilnehmerinnen können entweder bereits ein konkretes Gründungsthema verfolgen oder dies erst im Rahmen der Förderung entwickeln. Entscheidend für eine Teilnahme sind:
- Motivation zur Teilnahme am Programm
- Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit
- Kommunikationsfähigkeit
- fachliche Kompetenzen
- unternehmerisches Denken
- Kreativität
- Innovative Ansätze
Die Kriterien der Gründungsidee (optional) bzw. des angestrebten Gründungsbereichs sind:
- Innovationspotenzial
- wirtschaftliche Umsetzbarkeit
- Nachhaltigkeit
- Thematische Nähe zum Studium bzw. zur Forschung (auch bei externen wissenschaftlichen Einrichtungen)
Das Programm ist themen- und technologieoffen. Ob High-Tech, Dienstleistung oder Design: Alle Ideen und Vorhaben sind willkommen.
Das Förderprogramm kann auch berufsbegleitend erfolgen. Berufstätige Frauen können auch die Sachmittelpauschale erhalten. Das optionale 3-monatige Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts setzt dagegen voraus, dass entweder kein Einkommen erzielt oder maximal 20 Stunden pro Woche einer Erwerbsarbeit nachgegangen wird.
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft und/oder die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf nicht vor Programmbeginn erfolgt sein. Umgekehrt muss während des Förderprogramms/Stipendiums kein Unternehmen gegründet werden.
Bis wann kann ich mich bewerben? Du kannst dich bis zum 5. Januar 2025 bewerben. Die Reihenfolge der eingehenden Bewerbungen spielt dabei keine Rolle.
Was brauche ich für die Bewerbung? Alles, was du für die Bewerbung brauchst, kannst du im untenstehenden Formular angeben und das ausgefüllte Formular über diese Website an uns schicken. Wir melden uns dann zeitnah bei dir zurück! Lies dir bitte die Datenschutzerklärung durch und akzeptiere sie über das Bewerbungsformular weiter unten.
An wen wende ich mich bei Fragen? Wende dich bei Fragen gerne immer an startup@uni-mainz.de. Achtung: Wir sind bis einschließlich 23. Dezember 2024 für Rückfragen erreichbar. Danach sind wir wieder ab dem 02. Januar 2025 erreichbar.
Auf der Website des EXIST-Förderprogramms findest du weitere FAQs