Alle Hochschulen, die Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind, bestimmen aus ihrem Kreis eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer als Vertrauensdozent oder Vertrauensdozentin der DFG.
Die Vertrauensdozentin oder der Vertrauensdozent nimmt die Funktion einer Ansprechperson vor Ort für Antragstellerinnen und Antragsteller bei der DFG wahr. Die Aufgaben umfassen im Einzelnen die Beratung
- über die verschiedenen Fördermöglichkeiten der DFG,
- bei der Antragstellung, insbesondere bei Erstantragstellern,
- in Zweifelsfragen. Diese müssen nicht nur bei der Antragstellung, sondern können sich auch im Zuge der Antragsbearbeitung durch die Geschäftsstelle oder auch nach der Entscheidung der DFG-Gremien ergeben.
(Nach DFG, Stand 15.05.2017)